Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis und Nachrüstpflichten im Wohnbestand

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Kurzinfo: Energieausweis + Sanierungspflicht Wohnbestand

In einem älteren Mehrfamilienhaus sind einige Wohnungen vermietet. Die Eigentümergemeinschaft will einen Energieausweis ausstellen lassen. Aufgrund des Alters der Immobilie vermutet unser Fragesteller, dass das Wohnhaus dem heutigen Energie-Standard nicht entspricht. Was sollten die Eigentümer beachten? Was schreibt die Energieeinsparverordnung vor? Sind Besitzer von Bestandsgebäuden, für die eine gewisse Energieeffizienz nicht nachgewiesen werden kann, gesetzlich verpflichtet diese zu modernisieren? Welche Fristen müssen sie ggf. einhalten?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Wohnbau, Wohnhaus, Wohngebäude, Bestand, Wohnbestand, Altbau, Altbau-Sanierung, Energieausweis, Verkauf, Neuvermietung, Nachrüsten, Nachrüstpflichten, Anlagentechnik, Heizung, Heizungsanlage, Wärmeverteiler, Wärmeregler, Dämmung, Wärmedämmung, Sanieren, Pflichten, Fristen, Nachrüstpflichten nach EnEV 2004, kleine Wohngebäude, zwei Wohnungen, Sonderregelung, Zwei-Jahres-Frist, Eigentümerwechsel

Chancen: Der Fragesteller ist Eigentümer und Vermieter in einem Mehrfamilienwohnhaus im Bestand mit zehn Parteien. Einige der Wohnungen sind vermietet. Deshalb beabsichtiget die Eigentümergemeinschaft für das Wohngebäude einen Energieausweis ausstellen zu lassen, damit sie ihn potenziellen Neumietern bei Bedarf vorzeigen.

Praxis: Aufgrund des Alters der Immobilie vermutet der fragende Eigentümer, dass das Wohnhaus dem heutigen Standard für Energieeffizienz nicht entspricht. Es stellt sch die Frage, ob die Besitzer die Wohnimmobilie auch energetisch nachrüsten müssen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert tatsächlich im Bestand, dass ggf. die Heizungsanlagen modernisiert werden und dass bestimmte Decken und Verteilungseinrichtungen gedämmt werden.

Probleme: Für diese Maßnahmen setzt die EnEV auch Fristen, die die Eigentümer unbedingt beachten und einhalten sollten, da sie andernfalls ordnungswidrig handeln und ihnen auch Bußgelder drohen.

Fragen: Sind Besitzer von Bestandsgebäuden, für die eine gewisse Energieeffizienz nicht nachgewiesen werden kann, gesetzlich verpflichtet diese zu modernisieren? Falls es eine solche verordnete Nachrüst-Verpflichtung gibt, ab wann gilt sie?

Antwort: 05.05.2008  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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