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Kurzinfo:
Energieausweis + Sanierungspflicht Wohnbestand
In einem älteren Mehrfamilienhaus sind einige Wohnungen vermietet. Die
Eigentümergemeinschaft will einen Energieausweis ausstellen lassen. Aufgrund des
Alters der Immobilie vermutet unser Fragesteller, dass das Wohnhaus dem heutigen
Energie-Standard nicht entspricht. Was sollten die Eigentümer beachten?
Was schreibt die Energieeinsparverordnung vor?
Sind Besitzer von Bestandsgebäuden,
für die eine gewisse Energieeffizienz nicht nachgewiesen werden kann, gesetzlich
verpflichtet diese zu modernisieren? Welche Fristen müssen sie ggf.
einhalten?
|Aspekte
|Chancen
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
Wohnbau, Wohnhaus, Wohngebäude, Bestand, Wohnbestand, Altbau,
Altbau-Sanierung, Energieausweis, Verkauf, Neuvermietung, Nachrüsten,
Nachrüstpflichten, Anlagentechnik, Heizung, Heizungsanlage, Wärmeverteiler,
Wärmeregler, Dämmung, Wärmedämmung, Sanieren, Pflichten, Fristen,
Nachrüstpflichten nach EnEV 2004, kleine Wohngebäude, zwei Wohnungen,
Sonderregelung, Zwei-Jahres-Frist, Eigentümerwechsel
Chancen: Der
Fragesteller ist Eigentümer und Vermieter in einem Mehrfamilienwohnhaus im
Bestand mit zehn Parteien. Einige der Wohnungen sind vermietet. Deshalb
beabsichtiget die Eigentümergemeinschaft für das Wohngebäude einen
Energieausweis ausstellen zu lassen, damit sie ihn potenziellen Neumietern bei
Bedarf vorzeigen.
Praxis: Aufgrund des
Alters der Immobilie vermutet der fragende Eigentümer, dass das Wohnhaus dem
heutigen Standard für Energieeffizienz nicht entspricht. Es stellt sch die
Frage, ob die Besitzer die Wohnimmobilie auch energetisch nachrüsten müssen. Die
Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert tatsächlich im Bestand, dass ggf. die
Heizungsanlagen modernisiert werden und dass bestimmte Decken und
Verteilungseinrichtungen gedämmt werden.
Probleme: Für diese
Maßnahmen setzt die EnEV auch Fristen, die die Eigentümer unbedingt beachten und
einhalten sollten, da sie andernfalls ordnungswidrig handeln und ihnen auch
Bußgelder drohen.
Fragen: Sind Besitzer von Bestandsgebäuden,
für die eine gewisse Energieeffizienz nicht nachgewiesen werden kann, gesetzlich
verpflichtet diese zu modernisieren? Falls es eine solche verordnete
Nachrüst-Verpflichtung gibt, ab wann gilt sie?
Antwort:
05.05.2008
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Energieausweis
und Nachrüstpflichten im Wohnbestand
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