Autorin: Melita Tuschinski
Dipl.-Ing. UT, Freie Architektin,
Herausgeberin und Redaktion EnEV-online.de 27.07.2007
Liebe Leserinnen und Leser,
nun ist es amtlich: Wer künftig ein Gebäude, eine Wohnung oder
Nutzungseinheit verkaufen oder neu vermieten will, muss nach dem Zeitplan der
neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) den potenziellen Käufern oder Mietern
den Energieausweis zugänglich machen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
wurde am 26. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet und wird am 1. Oktober in Kraft
treten.
Millionen von Gebäuden, Häusern und Wohnungen im Bestand
werden gemäß der neuen EnEV einen Energieausweis benötigen. Bis der
Energieausweis bei jedem Verkauf und jeder Neuvermietung verpflichtend wird,
können sich Immobilienbesitzer und Eigentümer bereits heute freiwillige
Energieausweise ausstellen lassen, z.B. gemäß dem Kabinettsbeschluss der EnEV
vom 25. April 2007.
Gute Aussichten für Fachleute, die sich qualifizieren und
berechtigt sein werden die Energieausweise auszustellen. Erfahrung können Sie
bereits heute als Aussteller von freiwilligen Energieausweisen sammeln. Diese
sollen ebenfalls zehn Jahre lang gültig bleiben.
Wie es sich zeigt, interessiert Sie als Leser von EnEV-online
insbesondere, wie Sie sich neue Auftrags-Chancen eröffnen können als
Gebäude-Energieberater und als Aussteller von Energie-Nachweisen.
Die wichtigsten Aspekte finden Sie hier zusammengefasst:
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Aktuell: Leistungen zur Energieeffizienz in Gebäuden anbieten
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Anlass: EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude umsetzen
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Qualifikation: Energieberater und Vor-Ort-Berater (BAFA)
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Berechtigung: Wer darf Energie-Nachweise ausstellen?
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Fazit und Ausblick: Nutzen Sie Ihre Chancen und Potentiale!
Artikel:
27.07.2007
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und Aussteller Energieausweise
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