1.
Anforderungen an außen
liegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster
Außen liegende Fenster, Fenstertüren und
Dachflächenfenster müssen den Klassen nach Tabelle 1
entsprechen.
Tabelle 1: Klassen
der Fugendurchlässigkeit von außen liegenden Fenstern,
Fenstertüren und Dachflächenfenstern
Zeile |
Anzahl der Vollgeschosse des Gebäudes |
Klasse der Fugendurchlässigkeit nach DIN EN 12
207-1 : 2000-06 |
1 |
bis
zu 2 |
2 |
2 |
mehr
als 2 |
3 |
.
2. Nachweis der Dichtheit
des gesamten Gebäudes
Wird eine
Überprüfung der Anforderungen nach
§ 6
Abs. 1 durchgeführt, darf der nach DIN
EN 13 829 : 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen
innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom -
bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen - bei
Gebäuden
-
ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h-1
und
-
mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1 nicht überschreiten.

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