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1.
Grundqualifikation:
Aussteller müssen eines der folgenden
Qualifikations-Kriterien erfüllen:
Hochschulabsolventen:
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Innenarchitekten:
Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder
Masterstudiengängen im Bereich Architektur der Fachrichtung
Innenarchitektur,
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Auslandsstudium:
Absolventen gleichwertiger ausländischer Ausbildungen, die
in Deutschland anerkannt werden,
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Handwerker:
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Handwerker die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau-
oder anlagentechnisches Gewerbe die Voraussetzungen zur
Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen
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Schornsteinfeger, die für das
Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in
die Handwerksrolle erfüllen,
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Handwerksmeister der
zulassungsfreien Handwerke der Bereiche Bau-, Ausbau- oder
anlagentechnisches Gewerbe
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Personen, die
auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt sind, ein Handwerk im Bereiche
Bau-, Ausbau- ohne Meistertitel selbständig auszuüben,
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Techniker:
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staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren
Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der
Gebäudehülle, die Beurteilung von Heizungs- und
Warmwasserbereitungsanlagen oder die Beurteilung von
Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst.
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2.
Zusatzqualifikation:
Die
Aussteller im Wohnbestand müssen zusätzlich EINES der
folgenden Kriterien erfüllen:
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Ausbildung:
Während des Studiums haben sie einen Ausbildungsschwerpunkt
im Bereich des energiesparenden Bauens studiert.
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Berufserfahrung:
Nach dem Studium haben sie mindestens zwei Jahre lang
Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen
Tätigkeitsbereichen des Hochbaus gesammelt.
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Weiterbildung: Sie haben eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des
energiesparenden Bauens absolviert, deren Inhalte den
Anforderungen der
EnEV 2007 Anlage 11 Nr. 1 und 2 entspricht.
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Sachverstand:
Sie sind als vereidigte Sachverständiger öffentlich bestellt
für ein Sachgebiet des energiesparenden Bauens oder für
wesentliche bau- oder anlagentechnische Tätigkeitsbereichen
des Hochbaus. |
3.
Erfahrene Energieberater:
Energieausweise im Wohnbestand
dürfen auch folgende Fachleute ausstellen:
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BAFA
Vor-Ort-Berater, die bis zum 25. April 2007 beim BAFA
registriert waren.
www.bafa.de
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Energiefachberater im
Baustoff-Fachhandel und in der Baustoffindustrie, die
diese Qualifizierung nach einer abgeschlossenen
Berufsausbildung im Baustoff-Fachhandel oder in der
Baustoffindustrie erworben sowie diejenigen, die sich am 25. April 2007 noch in dieser
Weiterbildung
befanden, nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung.
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Energieberater des Handwerks (Hwk) -
Handwerksmeister und staatlich anerkannte oder geprüfte
Techniker anderer Fachrichtungen als Bau-, Ausbau- oder
anlagentechnisches Gewerbe, die am 25. April 2007 eine
Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks erfolgreich abgeschlossen
hatten sowie auch diejenigen, die vor dem 25. April 2007 eine
Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks begonnen
hatten, nach erfolgreichem Abschluss. |
Aussteller Energieausweise finden
Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis können Sie Aussteller von
Energieausweisen gemäß EnEV 2007 finden. Sie sind präsentiert nach
der Art des Vorhabens und des Gebäudetyps:
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Energieausweis für Neubau und Modernisierung - gemäß EnEV 2007 §
16 (1)
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Energieausweis für Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung - gemäß EnEV 2007 § 16 (2)
-
Energieausweis für Nicht-Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung
sowie als Aushang für große öffentliche Dienstleistungsgebäude - gemäß EnEV 2007 §
16 (2) und (3) Die präsentierten Aussteller haben selbst schriftlich erklärt, dass
Sie berechtigt sind Energieausweise gemäß EnEV 2007 auszustellen. Die veröffentlichten Angaben beruhen auf den Informationen der jeweiligen Dienstleister. Wir übernehmen keine Haftung für deren Richtigkeit. |Aussteller
von Energieausweisen gemäß EnEV 2007 finden
nEV-Texte:
|EnEV
2007: § 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude
|EnEV
2007: § 29 Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller

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