Anforderungen an Zentralheizungen
Die Eigentümer von Gebäuden müssen Zentralheizungen mit zentralen
automatischen Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der
Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe in
Abhängigkeit von der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten
Führungsgröße und der Zeit ausstatten.
Nachrüstpflichten im Bestand
Wenn im Baubestand diese Ausstattungen fehlen, muss der Eigentümer
sie nachrüsten. Bei Wasserheizungen, die ohne Wärmeübertrager an
eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen sind, gilt die
Anforderung als erfüllt, wenn die Vorlauftemperatur des Nah- oder
Fernwärmenetzes in Abhängigkeit von der Außentemperatur und der Zeit
durch entsprechende Einrichtungen in der zentralen Erzeugungsanlage
geregelt wird.
Regelungen sind vorgeschrieben
Heizungstechnischen Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen mit
automatischen, raumweisen Regelung ausgestattet sein. Dies gilt
nicht für Einzelheizgeräte für feste oder flüssige Brennstoffe. Mit
Ausnahme von Wohngebäuden ist auch für Gruppen von Räumen gleicher
Art und Nutzung eine Gruppenregelung erlaubt.
Fußbodenheizung bis 1. Februar 2002
Fußbodenheizungen in Gebäuden, die vor dem 1. Februar 2002 eingebaut
wurden, dürfen Regelungen zur raumweisen Anpassung der Wärmeleistung
an die Heizlast erhalten. Im Baubestand muss der Eigentümer die
Regelungen ggf. nachrüsten.
Nachrüstpflichten bei Umwälzpumpen
In Zentralheizungen mit mehr als 25 Kilowatt Nennleistung müssen die
Umwälzpumpen der Heizkreise bei Einbau und bei Ersetzung so
ausgestattet sein, dass die elektrische Leistungsaufnahme dem
betriebsbedingten Förderbedarf selbsttätig in mindestens drei Stufen
angepasst wird, soweit für Heizkessel keine sicherheitstechnischen
Bedenken entgegenstehen. Zirkulationspumpen in Warmwasseranlagen müssen mit automatischer
Ein- und Ausschaltung ausgestattet werden.
Wärmeschutz der Leitungen gewährleisten
Wenn in einem Gebäude Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen
sowie von Armaturen eingebaut oder ersetzt werden, muss man sie
gemäß den EnEV-Anforderungen wärmedämmen.
Wärmeschutz Speicher gewährleisten
Wenn Warmwasserspeicher neu eingebaut oder ersetzt werden, müssen
sie nach anerkannten Regeln der Technik gedämmt sein.
|EnEV
2007: § 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

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