Energieausweis und EnEV 2007

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Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2007 Wohngebäude: Was fordert die neue EnEV 2007?

Wer neue Wohngebäude plant, muss - wie von der EnEV 2002 / 2004 bekannt - darauf achten, dass der berechnete Primärenergiebedarf für Heizung, Lüftung und Warmwasser die angegebenen Höchstwerte nicht überschreitet.

 


- Primärenergiebedarf begrenzt
Wer neue Wohngebäude plant, muss - wie von der EnEV 2002, bzw. EnEV 2004 bekannt - darauf achten, dass der berechnete Primärenergiebedarf für Heizung, Lüftung und Warmwasser die angegebenen Höchstwerte nicht überschreitet. In der Anlage 1 erläutert die EnEV die Rechenmethode Schritt für Schritt und listet die entsprechenden zulässigen Höchstwerte auf.

- Wärmeschutz gewährleisten
Die Gebäudeaußenhülle muss dermaßen geplant und gebaut werden, dass der Mindestwärmeschutz gewährleistet ist. Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust darf die in der EnEV angegebenen Höchstwerte nicht überschreiten.

- Kühlung berücksichtigt
Soll ein neues Wohngebäude auch gekühlt werden, erhöht sich der maximal zulässige Primärenergiebedarf entsprechend.

- Rechenmethoden
Für Wohngebäude kann der Nachweis gemäß neuer EnEV nach zwei verschiedenen Verfahren berechnet werden:

  • eine ausführliche Rechenmethode für alle Wohngebäude. (Anlage 1, Nr. 2.

  • eine vereinfachte Rechenmethode nur für Wohngebäude mit einem Fensterflächenanteil von unter 30 Prozent (%). (Anlage 1, Nr. 3)

- Besondere Heizsysteme
Eine Ausnahme bilden neue Wohngebäude, für deren Heizsysteme in der entsprechenden DIN-Norm keine Berechnungsregeln angegeben sind. Die Berechnung muss nur nachweisen, dass der Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle maximal 76 Prozent (%) des erlaubten Höchstwertes erreicht.

- Sommerlicher Wärmeschutz
Der sommerliche Wärmeschutz in neuen Wohngebäuden wird gemäß der entsprechenden DIN-Norm berechnet sowie nachgewiesen, dass der zulässige Höchstwert nicht überschritten wird.

|EnEV 2007: § 3 Anforderungen an Wohngebäude

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart