Kleine Gebäude
Bei kleinen Gebäuden mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern
(m²) muss nur der Wärmeschutz der Gebäudehülle nachgewiesen werden.
Sie benötigen auch keinen Energieausweis.
Baudenkmäler
Nach Landesrecht geschützte Gebäude oder Gebäudemehrheiten im
Bestand. Wenn ein denkmalgeschütztes Gebäude verkauft oder neu
vermietet wird, benötigt der Verkäufer bzw. Vermieter keinen Energieausweis.
Achtung: Bei Modernisierung eines Baudenkmals kann ggf. ein
Energieausweis nötig sein.
Erneuerbare Energien
Die EnEV berücksichtigt als erneuerbare Energien die
Solareinstrahlung, Umweltwärme, Geothermie und Energie aus Biomasse.
Flächendefinitionen
Die Wohnfläche wird gemäß Wohnflächenverordnung, DIN-Normen oder
anerkannter Regeln der Technik berechnet.
|EnEV
2007: § 2 Begriffsbestimmungen



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