Energieausweis und EnEV 2007

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Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2007 Was bedeuten die einzelnen Begriffe der EnEV 2007?

Definitionen: Die neue EnEV unterteilt die Gebäude in Wohn- und Nichtwohngebäude. Wohn-, Alten- und Pflegeheime sind z.B. Wohngebäude. Krankenhäuser sind allerdings Nichtwohngebäude.

 


- Kleine Gebäude
Bei kleinen Gebäuden mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern (m²) muss nur der Wärmeschutz der Gebäudehülle nachgewiesen werden. Sie benötigen auch keinen Energieausweis.

- Baudenkmäler
Nach Landesrecht geschützte Gebäude oder Gebäudemehrheiten im Bestand. Wenn ein denkmalgeschütztes Gebäude verkauft oder neu vermietet wird, benötigt der Verkäufer bzw. Vermieter keinen Energieausweis. Achtung: Bei Modernisierung eines Baudenkmals kann ggf. ein Energieausweis nötig sein.

- Erneuerbare Energien
Die EnEV berücksichtigt als erneuerbare Energien die Solareinstrahlung, Umweltwärme, Geothermie und Energie aus Biomasse.

- Flächendefinitionen
Die Wohnfläche wird gemäß Wohnflächenverordnung, DIN-Normen oder anerkannter Regeln der Technik berechnet.

|EnEV 2007: § 2 Begriffsbestimmungen

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Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart