Auch die Anlagentechnik:
Die neue EnEV betrifft auch die Anlagentechnik in Gebäuden, d.h.
deren Heizung, Lüftung sowie die Versorgung mit Warmwasser. Bei
Nichtwohngebäuden gilt sie auch für die Kühltechnik sowie die
eingebaute Beleuchtungstechnik. Die Energie für Produktionsprozesse
in Gebäuden fällt nicht unter die EnEV 2007.
Ausnahmen
Die neue EnEV gilt nicht für landwirtschaftliche oder unterirdische
Bauten, Glashäuser für Pflanzenzucht, Zelte und provisorische
Gebäude, Kirchen und Wochenendhäuser, Betriebsgebäude, die unter 12
Grad Celsius (°C) beheizt werden, usw.
Inbetriebnahme Heizkesseln und Klimaanlagen
Allerdings gelten auch für alle die Ausnahmen die Regelungen der
neuen EnEV zur Inbetriebnahme von Heizungskesseln sowie falls
vorhanden - die Inspektionspflicht für Klimaanlagen.
|EnEV
2007: § 1 Anwendungsbereich



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